Am ersten Rundtischgespräch im RAZ nahmen Vertreter der Betreiber (Stadt und Kanton), der operativen Sicherheit (Sicherheitsfirmen und Polizei), der Liegenschaftseigentümer (Stadt), ein Vertreter der Militärbetriebe (einmalig), natürlich ich als Leistpräsident und Vertreter des Quartiers sowie eine Privatperson (Hr. Wyss) aus Allmendingen teil.
Der Ablauf der wöchentlichen Sitzungen ist so organisiert, dass in einem ersten Teil die allgemeine Lage sowie die Anliegen der Interessenvertreter (konkret Leist) aufgenommen und diskutiert werden. Im zweiten Teil sind die Betreiber unter sich und klären Fragen des internen Betriebs und der Sicherheit. Dort werden auch die Auswertungen der täglichen Berichte der Betreiber analysiert und nötige lokale Massnahmen ergriffen.
In dieser ersten Sitzung konnten alle Beteiligten von einer ruhigen ersten Phase (vier Tag !) berichten. Bis gestern ist bei mir als Leistpräsident (und auch meine Kollegen/innen vom Vorstand haben keine gegenteiligen Bericht abgegeben) keine Meldung eingegangen. Ich habe punktuell noch ein paar neuralgische Betroffene (Betriebe/Schule) abgeholt. Auch von dieser Seite wurden mir keine Vorkommnisse gemeldet. Gemäss Aussage der Hotlinebetreiber ist auch dort nichts eingegangen. Somit kann momentan von einem gelungenen Start gesprochen werden.
Was die Sicherheit anbelangt, so ist die höhere Präsenz der Polizeipatrouillen sichtbar. Aber auch in und um die Schule sind diskretere Vertreter der Sicherheitsfirmen präsent und beobachten vor allem zu den neuralgischen Zeiten am Mittag die Situation – auch auf dem Schulweg in der Wylergasse und in Richtung Dorfausgang Amsoldingen.
Als kritisch wird momentan noch der Weg zwischen Dorfausgang und dem RAZ beurteilt. Vor allem bei Einbruch der Dunkelheit und in der Nacht sind die Fussgänger in diesem Bereich gefährdet. In einem ersten Schritt werden an beiden Enden Signalisationen (Andere Gefahren – Fussgänger) angebracht. In einer weiteren Phase soll es entlang der Strasse ein „Trampelpfad“ geben.
Auf meine Frage nach der durchschnittlichen Verweildauer der Bewohner konnte mir der Kantonalvertreter einen Richtwert von 3-4 Monaten für geregelte Gesuche resp. bis 16 Monate für gestartete oder hängige Verfahren nennen. Meine Frage zielte darauf, dass Leute, die sich länger an einem Ort aufhalten, die Regeln „einmal lernen“ und somit die örtliche Anpassung einfacher vollziehen können. Herr Rudin versicherte mir aber auch, dass sie reagieren, wenn sich z.B. eine „Gruppe von Querulanten“ bildet oder sich auch einzelne nicht an die Regeln halten.
Schliesslich wurde von Hr. Wyss auch noch die Frage nach dem Rayonverbot angesprochen. Die Betreiber und auch der Polizeivertreter wiesen darauf hin, dass „präventiv“ kein Rayonverbot ausgesprochen wird. Erst soll die Situation beobachtet und dann situativ reagiert werden. Ich erwarte hier klar, dass die Reaktion im entsprechenden Fall auch zeitnah erfolgt und die Bewohner sich rasch umstellen. Dafür haben die Betreiber zu sorgen.
Zu den erneut vorgebrachten Fragen von Hr. Wyss zu den Angaben bezüglich Straffälligkeit der Bewohner machten die Betreiber erneut keine Aussage. Hr. Jutzi wies darauf hin, dass die Asylsuchenden genau gleich wie Schweizer dem Gesetzt unterstehen und Verfehlungen gleich gehandhabt werden. Somit ist eine Verurteilung und eine Gefängnisstrafe nur bei entsprechenden Vergehen möglich. Hr. Rudin weist darauf hin, dass sie darauf angewiesen sind, dass bei Vorkommnissen auch Strafanzeige eingereicht wird. Denn nur mit einem (lückenlosen) Nachweis können disziplinarische Massnahmen ergriffen werden, wenn „der Krug voll ist“. Grundsätzliche Diskussionen zum Asylwesen wurden berechtigterweise ausgeschlossen. Es ist nicht die Aufgabe der Betreiber über die Rechtmässigkeit des Aufenthaltes von Asylsuchenden in der Schweiz zu urteilen. Dies ist unter anderem unsere Aufgabe – und dazu haben wir am Sonntag bei der entsprechenden Abstimmung auch die Möglichkeit dazu! Deshalb auf an die Urne und setzten Sie ein Zeichen für Ihre persönliche Einstellung!